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  • 01.02.2005 | Verkehrsunfallschadenregulierung

    So können Sie gegen inakzeptable Angebote der Kfz-Haftpflichtversicherer vorgehen

    von Dipl.-Rechtspfleger Joachim Volpert, Düsseldorf

    In letzter Zeit mehren sich die Fälle, dass die Kfz-Haftpflichtversicherungen die vom Anwalt bestimmte Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG für die außergerichtliche Unfallregulierung nicht vollständig zahlen. Der Beitrag erläutert, wie Sie im Wege der Klage dagegen vorgehen können und worauf Sie bei der Klage achten müssen.  

     

    Praxis hat Musterklage entwickelt

    Den Anwälten bleibt daher meist nichts anderes übrig, als Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherer zu erheben. Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) – ARGE Verkehrsrecht – unter www.verkehrsanwaelte.de finden Sie eine entsprechende Musterklage zum Download. Klicken Sie in der rechten Spalte auf Arbeitshilfen.  

     

    Praxishinweis: Diese Musterklage dürfte in entsprechend abgeänderter Form auch die Grundlage für eine Klage des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seine Rechtsschutzversicherung auf Freistellung von der Erstattungspflicht gegenüber seinem Anwalt sein.  

     

    Vorsicht bei der Formulierung des Klageantrags geboten