01.03.2002 · Fachbeitrag · Verwaltungsrecht
Anwaltliche Praxis: Streitwerte im Wehrrecht und bei Kriegsdienstverweigerung
| Damit öffentlich-rechtliche Mandate rentabel sind, ist auf die Streitwertbestimmung besonderes Augenmerk zu legen. Wir vertiefen die in der Anwaltspraxis relevanten Bereiche in der Reihenfolge des geltenden Streitwertkatalogs 1996 (= SWK 96, NVwZ 96, 563), so dass auf die Umrechnung der dort angegebenen DM-Werte in Euro-Werte trotz der Euro-Umstellung verzichtet wird. Der folgende Beitrag zeigt die aktuelle Streitwertbemessung im Wehrrecht und bei Kriegsdienstverweigerung (Allgemeines: BRAGO prof. 3/01, 28; 5/01, 68; Bau- und Bodenrecht: BRAGO prof. 5/01, 68; Asyl-/Ausländerrecht: BRAGO prof. 7/01, 96; Beamtenrecht: BRAGO prof. 8/01, 107; Gewerberecht: BRAGO prof. 9/01, 122; Hochschulrecht: BRAGO prof. 11/01, 150; Immissionsschutzrecht: BRAGO prof. 12/01, 159; Kommunal- und Kommunalwahlrecht: BRAGO prof. 1/02, 11). |
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