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  • 01.08.2005 | Verwaltungsrecht

    Neuer Streitwertkatalog für Verwaltungsgerichte

    von RA U. W. Hauskötter, Dortmund

    Der Beitrag informiert über den „Streitwertkatalog 2004“ für Verwaltungsgerichte im Anschluss an RVG prof. 05, 88 und 106).  

     

    Stichwort  

    Empfehlung im neuen Katalog 2004  

    alter Katalog 1996  

    Prüfungsrecht  

     

     

    • Staatsprüfung als Studien-abschluss; ärztliche oder pharmazeutische Prüfung

    36.1: 7.500 EUR  

    35.1: 10.000 DM  

    • Staatsprüfung als Vorbereitungsdienst-Abschluss; abschließende ärztliche oder pharmazeutische Prüfung

    36.2: 15.000 EUR  

    35.2: 20.000 DM  

    • sonstige berufseröffnende Prüfung

    36.3: 15.000 EUR  

    35.3: 20.000 DM  

    Rundfunkrecht  

     

     

    • Hörfunkkonzession

    37.1: 200.000 EUR  

    36.1: 300.000 DM  

    • Fernsehkonzession

    37.2: 350.000 EUR  

    36.2: 500.000 DM  

    • Kanalbelegung

    37.3: wie Fernseh-/Hörfunkkonzession  

    36.3: wie Hörfunk-/Fernsehkonzession  

    • Einräumung von Sendezeit

    37.4: 15.000 EUR  

    36.4: 20.000 DM  

    Schulrecht  

     

     

    • Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule

    38.2: 30.000 EUR  

    37.2: 50.000 DM  

    Straßen- und Wegerecht, Straßenreinigung  

     

     

    • Sondernutzungsgebühr

    43.2: siehe Abgabenrecht, hier: streitiger Abgabebetrag; bei wiederkehrenden Leistungen 3,5-facher Jahresbetrag, sofern nicht voraussichtliche Belastungsdauer geringer  

    42.2: streitiger Betrag, höchstens 5-facher Jahresbetrag der streitigen Gebühr  

    • Widmung, Einziehung

    43.3: wirtschaftliches Inte-resse, mind. 7.500 EUR  

    42.3: wirtschaftliches Interesse  

    • Anfechtung einer Umstufung zur Vermeidung der Straßenbaulast

    43.4: 3 1/2-facher Jahreswert  

    mind. 10.000 DM  

    keine Empfehlung  

    • Straßenreinigungspflicht

    43.5: wirtschaftliches Interesse  

    keine Empfehlung  

    Vereins- u. Versammlungsrecht  

     

     

    Vereinsverbot  

    • durch oberste Landesbehörde
    • durch oberste Bundesbehörde

     

    45.1.1: 15.000 EUR  

    45.1.2: 30.000 EUR  

     

    44.1.1: 20.000 DM  

    44.1.2: 50.000 DM  

    Verkehrsrecht  

     

     

    • Fahrerlaubnisklasse A

    46.1: Auffangwert  

    45.1: Fahrerlaubnisklassen 1b, 4 und 5: 1/2 Auffangwert  

    • Fahrerlaubnisklasse A1

    46.2: 1/2 Auffangwert  

    45.2: Fahrerlaubnisklasse 1 und 3: Auffangwert  

    • Fahrerlaubnisklasse B

    46.3: Auffangwert  

    45.3: Fahrerlaubnisklasse 2: 1,5 Auffangwert  

    • Fahrerlaubnisklasse C

    46.4: 1,5 Auffangwert  

    45.4: bei beruflicher Nutzung: Zuschlag von 1/2 Auffangwert  

    • Fahrerlaubnisklasse C1

    46.5: Auffangwert  

    nicht besetzt  

    • Fahrerlaubnisklasse D

    46.6: 1,5 Auffangwert  

    nicht besetzt  

    • Fahrerlaubnisklasse D1

    46.7: Auffangwert  

    nicht besetzt  

    • Fahrerlaubnisklasse E

    46.8: 1/2 Auffangwert  

    nicht besetzt  

    • Fahrerlaubnisklasse M

    46.9: 1/2 Auffangwert  

    nicht besetzt  

    • Fahrerlaubnisklasse L

    46.10: 1/2 Auffangwert  

    nicht besetzt  

    • Fahrerlaubnisklasse T

    46.11: 1/2 Auffangwert  

    nicht besetzt  

    • Fahrerlaubnisklasse zur Fahrgastbeförderung

    46.12: 2-facher Auffangwert  

    45.5: 2-facher Auffangwert  

    • Fahrtenbuchauflage

    46.13: 400 EUR je Monat  

    45.6: 500 DM je Monat  

    • verkehrsregelnde Anordnung

    46.14: Auffangwert  

    45.7: Auffangwert  

    • Sicherstellung, Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

    46.15: 1/2 Auffangwert  

    45.8: 1/2 Auffangwert  

    • Teilnahme an Aufbauseminar

    46.16: 1/2 Auffangwert  

    45.9: 1/2 Auffangwert  

    Verkehrswirtschaftsrecht  

     

     

    • Güterfernverkehrsgenehmi-gung, Lizenz für EG-Ausland, grenzüberschreitender Verkehr

    47.1: 30.000 EUR  

     

    46.1: 40.000 DM  

    • Bezirksverkehrsgenehmi-gung

    47.2: 20.000 EUR  

    46.2: 30.000 DM  

    • Nahverkehrsgenehmigung

    47.3: 15.000 EUR  

    46.3: 20.000 DM  

    • Taxigenehmigung

    47.4: 15.000 EUR  

    46.4: 20.000 DM  

    • Mietwagengenehmigung

    47.5: 10.000 EUR  

    46.5: 10.000 DM  

    • Linienverkehr mit Omnibussen

    47.6: 20.000 EUR je Linie  

    46.6: 30.000 DM je Linie  

    • Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen

    47.7: 20.000 EUR  

    46.7: 30.000 DM  

    • Konkurrentenklage

    keine Empfehlung  

    46.8: 50 % des Streitwerts für die jeweilige Genehmigung  

    Waffenrecht  

     

     

    • Waffenschein

    50.1: 7.500 EUR  

    49.1: 10.000 DM  

    • Waffenbesitzkarte

    50.2: Auffangwert zzgl. 750 EUR je weitere Waffe  

    49.2: Auffangwert zzgl. 1.000 DM je Waffe  

    • Munitionserwerbsberechtigung

    50.3: 1.500 EUR  

    49.3: 2.000 DM  

    • Waffenhandelserlaubnis

    50.4: wie Gewerbeerlaubnis Nr. 54.2.1, hier: Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mind. 15.000 EUR  

    49.4: wie Gewerbeerlaubnis 14.4  

    Wasserrecht (ohne Planfeststellung)  

     

     

    Anlagen an und in Gewässern 

    • Steganlagen inkl. ein Bootsliegeplatz

     

    51.2.3: Auffangwert zzgl. 750 EUR für jeden weiteren Liegeplatz  

     

    50.2.3: Auffangwert zzgl. 1.000 DM für jeden weiteren Liegeplatz  

    Wehr- und Zivildienst  

     

     

    • Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    52.1: Auffangwert  

    keine Empfehlung  

    • Musterung, Tauglichkeit

    52.2: Auffangwert  

    keine Empfehlung  

    • Wehrdienstausnahme, Zurückstellung

    52.3: Auffangwert, evtl. wirtschaftliches Interesse  

    keine Empfehlung  

    • Einberufung

    52.4: Auffangwert  

    keine Empfehlung  

    • Wehrübung

    52.5: Auffangwert  

    keine Empfehlung  

    Weinrecht  

     

     

    • Veränderung der Rebfläche

    53.1: 1,50 EUR/m² Rebfläche  

    51.1: 2 DM/m² Rebfläche  

    • Genehmigung zur Vermarktung oder Verarbeitung von nicht verkehrsfähigem Wein

    53.2: 2 EUR/Liter  

    51.2: 3 DM/Liter  

    Wirtschaftsverwaltungsrecht (im alten Katalog Gewerberecht)  

     

     

    • Gewerbeerlaubnis, Gaststättenkonzession

    54.1: Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mind. 15.000 EUR  

    14.1: Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mind. 20.000 DM  

    • Gewerbeuntersagung im ausgeübten Gewerbe

    54.2.1: Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mind. 15.000 EUR  

    14.2.1: Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mind. 20.000 DM  

    • erweiterte Gewerbeunter- sagung

    54.2.2: Erhöhung um 5.000 EUR  

    14.2.2: Erhöhung um 10.000 DM  

    • Eintragung/Löschung in der Handwerksrolle

    54.3.1: Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mind. 15.000 EUR  

    14.3: Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mind. 20.000 DM  

    • Meisterprüfung

    54.3.2: 15.000 EUR  

    14.4: 20.000 DM  

    • Gesellenprüfung

    54.3.3: 7.500 EUR  

    14.5: 10.000 DM  

    • Speerzeitregelung

    54.4: Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten zusätzlichen Gewinns, mind. 7.500 EUR  

    14.6: Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten zusätzlichen Gewinns, mind. 10.000 DM  

    • Zulassung zu einem Markt

    54.5: erwarteter Gewinn, mind. 300 EUR pro Tag  

    14.7: erwarteter Gewinn, mind. 500 DM pro Tag  

     

    Auffangwert: Streitwertkatalog 1996: 8.000 DM, Streitwertkatalog 2004: 5.000 EUR 

     

    Praxishinweis: www.bverwg.de.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 142 | ID 91921