01.07.2004 · Fachbeitrag · Verwaltungsrecht
So rechnen Sie behördliche Eilverfahren richtig ab
| In bestimmten Fällen kann auf ein Verwaltungsverfahren ein behördliches Eilverfahren folgen, in welchem die Aussetzung bzw. Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts oder der Erlass einstweiliger Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter beantragt werden. Der Beitrag zeigt, wie Sie diese Verfahren nach dem RVG abrechnen müssen (zur Abrechnung außergerichtlicher Verwaltungsverfahren nach dem RVG Onderka, RVG prof. 04, 106). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig