01.06.2001 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser
Der Zeugniserteilungsanspruch ist mit einem vollen Monatsentgelt zu bewerten
| Rechtsanwalt Johannes Falch aus München hat uns auf einen Beschluss des LAG München vom 18.4.01 hingewiesen, nach dem der Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers mit einem Monatsentgelt bewertet worden ist (5 Ta 111/01, n.v., Abruf-Nr. 010636). Nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer und anderer Kammern des Beschwerdegerichts (siehe z.B. Beschluss 6.6.97, 3 Ta 128/97, n.v.) ist der Zeugniserteilungsanspruch nach dem Interesse des Arbeitnehmers nicht auf die Erteilung irgendeines Zeugnisses gerichtet. Vielmehr geht es ihm um die Erteilung des nach seiner Meinung wichtigen Zeugnisses. Mit Rücksicht auf den typischen wirtschaftlichen Wert eines Zeugnisses ist keine niedrigere Bewertung gerechtfertigt (im Übrigen auch höher möglich, dazu auch ausführlich BRAGO prof. 4/99, 45; 5/97, 8; 3/98, 11; 9/99, 113; 5/97, 7). |
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