01.11.1999 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser
Fotokopiekosten für notwendige Schriftsatzanlagen sind erstattbar
| Rechtsanwalt Bernd J. Hammer aus Ingelheim weist auf ein von ihm geführtes Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß hin, in dem es um die Erstattung von Kopierkosten für Schriftsatzanlagen ging. Das OLG Koblenz hielt die angefallenen Kosten für Kopien von Unterlagen grundsätzlich für erstattungsfähig (26.11.98, Az: 9 WF 1322/98, n.v.). |
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