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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Gebührenabrechnung der Abmahnung

    | Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster-, Urheber- und Markenrecht etc.) gibt es Abmahnun-gen. Das sind Aufforderungen an Wettbewerber, ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Zugleich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der folgende Beitrag stellt dar, welche Gebühren ein Anwalt hier abrechnen kann. |