01.09.1997 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung
Die Werbung mit Serienrundschreiben ist zulässig
| Nach § 43 b BRAO ist dem Anwalt Werbung erlaubt, soweit sie über seine berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Das OLG Stuttgart beschäftigte sich in einem richtungsweisenden und rechtskräftigen Urteil vom 21. März 1997 mit der interessanten Frage, ob die Werbung mit Serienrundschreiben nach dem neuen Berufsrecht zulässig ist (Az.: 2 U 131/96, BB 1997, 1279). |
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