01.06.1996 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung
Die Zukunft der umfassenden Mandantenberatung heißt „Anwaltsconsulting“
| Forensische Tätigkeit allein kann dem Anwalt zukünftig kaum mehr ein angemessenes Einkommen garantieren. Bereits heute erzielt die Anwaltschaft im Durchschnitt 70 Prozent ihres Umsatzes mit außergerichtlichen Tätigkeiten. Um dem Anspruch, als Anwalt der „berufene Berater des Rechtssuchenden“ in allen Lebenslagen zu sein (vergleiche BVerGE 76, 171, 192), auf Dauer gerecht werden zu können, ist eine neue Beratungsqualität und -quantität notwendig geworden. |
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