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  • 01.08.1998 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung

    Ermöglicht die BRAGO eine kostendeckende Vergütung?

    | Die BRAGO soll dem Anwalt ein Gebührenaufkommen sichern, mit dem er sowohl seine Kosten als auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (BVerfG MDR 92, 714). Ihr Ziel ist - insgesamt gesehen - eine angemessene Entlohnung seiner beruflichen Tätigkeit. Fraglich ist jedoch, ob sie auch im Einzelfall eine kostendeckende Vergütung ermöglicht. |