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  • 01.07.1995 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung:

    Umsatzsteigerung durch "Cross-selling" in der Anwaltskanzlei

    | Nach § 3 BRAO ist der Anwalt umfassender Berater in allen Rechtsfragen. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Prognos (siehe Anwaltsblatt, Sonderheft 3/1987, Seite 12 ff.) sind zwar 57 Prozent der Bevölkerung der Meinung, daß der Anwalt in allen Rechtsfragen als Berater nützlich ist. Aber nur 40 Prozent gehen tatsächlich zum Anwalt, wenn sie Rechtsfragen haben. 66 Prozent suchen den Anwalt sogar nur dann auf, wenn sie einen Rechtsstreit führen müssen. Hier kann ein vom Anwalt bewußt betriebenes "Cross-selling" Abhilfe schaffen. |