01.01.1994 · Fachbeitrag · Wo regelmäßig viel Geld verloren wird:
Neun wichtige Regeln für die Rechtsanwaltsgehilfin zur vollständigen Leistungserfassung und -abrechnung
| „Was nicht auf der Rechnung steht, wird auch nicht bezahlt". Diese Redewendung trifft leider auch auf die Rechtsanwaltskanzlei zu. Die Erstellung von Kostennoten, die nicht nur im Hinblick auf die Höhe der abgerechneten Gebühren richtig, sondern vor allem auch vollständig sind, muß Ziel jeder Rechtsanwaltskanzlei sein. Die Beachtung der folgenden neun Regeln ist daher für die vollständige Leistungserfassung und -abrechnung unerläßlich. |
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