01.02.2003 · Fachbeitrag · Zinsen
Seit dem 1.1.03 gilt ein neuer Basiszinssatz
| Seit dem 1.1.02 gilt für die Berechnung der Verzugszinsen der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz (DÜG) getreten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat