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  • 01.02.2007 | Zinsen

    Seit dem 1.1.07 gilt ein neuer Basiszinssatz

    Für Verzugszinsen gilt der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. des Jahres bestimmt. Seit dem 1.1.07 wurde der Basiszinssatz von bisher 1,95 Prozent (1.7.06 bis 31.12.06) auf 2,70 Prozent gehoben. Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Internet unter www.bundesbank.de.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 29 | ID 91777