01.08.2007 | Zinsen
Seit dem 1.7.07 gilt ein neuer Basiszinssatz
Seit dem 1.1.02 gilt für Verzugszinsen der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. eines Jahres bestimmt. Seit dem 1.7.07 wurde der Basiszinssatz von bisher 2,70 Prozent (1.1.07 bis 30.06.07) auf 3,19 Prozent angehoben. Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Internet unter www.bundesbank.de.
Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 141 | ID 109794