01.10.2003 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung
Abrechnung der Vollstreckungsgebühr
| Eine anwaltliche Vollstreckungsgebühr für eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung ist - abgesehen von den Fällen des § 798 ZPO - bereits erstattungsfähig, wenn der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz hat und dem Schuldner zuvor ein angemessener Zeitraum zur freiwilligen Erfüllung zur Verfügung stand (BGH 18.7.03, IX a ZB 146/03, n.v.). (Abruf-Nr. 031880) |
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