01.11.1998 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung
Die Grundgebühren für die Vertretung des Gläubigers in Zwangsversteigerungsverfahren
| Für die Vertretung des Gläubigers in Zwangsversteigerungsverfahren stehen dem Rechtsanwalt Grundgebühren zu (zu den Gebühren bei der Vertretung des Schuldners vergleiche BRAGO prof. 10/97, 1 und 3/98, 8). Der folgende Beitrag erläutert Einzelheiten. |
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