01.09.1997 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung
Vermeiden Sie unnötige Portokosten bei der Abschrift des Pfändungsprotokolls
| Immer wieder wird uns von Fällen berichtet, in denen der mit der Vollstreckung beauftragte Gerichtsvollzieher, der gleichzeitig für mehrere Gläubiger bei dem gleichen Schuldner vollstreckt, einen hohen Betrag an Schreibgebühren in Ansatz bringt. Dies geschieht oft nur deshalb, weil der Gerichtsvollzieher dem Gläubigeranwalt Fotokopien des Pfändungsprotokolls übersendet, in welchem alle beteiligten Gläubiger und ihre Schuld-titel aufgeführt werden. |
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