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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung

    Welche Gebühren entstehen für die Vertretung des Gläubigers bei Eintragung einer Zwangshypothek?

    | Das Inkrafttreten der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle zum 1. Januar 1999 hat zwei wichtige Änderungen für die Zwangshypothek mit sich gebracht: Erstens ist der Mindestbetrag für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek von 500 auf 1.500 DM erhöht worden (§ 866 Abs. 3 ZPO). Zweitens ist gleichzeitig gemäß § 867 Abs. 3 ZPO die Notwendigkeit des besonderen dinglichen Duldungstitels entfallen, der bisher als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus einer Zwangshypothek verlangt worden ist. |