01.04.1995 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung:
Wie ist die Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen zu vollstrecken?
| Wird der Schuldner per Urteil dazu "verdonnert", bestimmte Unterlagen an den Gläubiger herauszugeben, ist oft nicht ganz klar, wie dieser Anspruch tatsächlich vollstreckt werden soll. In der Praxis wird in vielen Fällen auf Antrag des Gläubigers eine Entscheidung gemäß § 888 ZPO herbeigeführt, wonach der Schuldner per Zwangsgeld oder - falls dies nicht beigetrieben werden kann - per Zwangshaft zur Herausgabe gezwungen werden kann. |
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