· Nachricht · Kostenfestsetzungsverfahren
Besprechung zwischen einem Anwalt und Gericht löst keine Terminsgebühr aus
| Die zu einer Terminsgebühr führende Besprechung setzt eine Besprechung gerade mit dem Prozessgegner sowie dessen Bereitschaft voraus, in Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten. |
Hat eine Besprechung zwischen den Prozessbeteiligten nicht stattgefunden, sondern lediglich zwischen einem Verfahrensbevollmächtigten und dem Gericht, wird die Terminsgebühr nicht ausgelöst (OVG NRW 3.2.14, 6 E 1209/12).
Quelle: ID 42629801