· Fachbeitrag · Sozialrecht
Professionell mit Beratungshilfe umgehen
von RA Susanne Ziegler, FA für Sozialrecht, Dortmund
| Konflikte mit Sozialleistungsträgern treffen häufig Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und die Kosten eines Rechtsanwalts nicht aufbringen können. Anwaltliche Hilfe ist im Sozialrecht aber regelmäßig notwendig ( BVerfG 11.05.09, 1 BvR 1517/08, Abruf-Nr. 145597 ) und die Grundrechte gebieten es, auch Unbemittelten Rechtsschutz zu gewähren. Das Beratungshilfemandat ist im Sozialrecht also der Regelfall. Wie Sie professionell mit ihm umgehen, zeigt dieser Beitrag Schritt für Schritt. |
1. Beratungshilfe beantragen, bevor Mandat erteilt wird
Beratungshilfebedürftig sind im Sozialrecht oft Mandanten, wenn Behörden existenzsichernde Leistungen ablehnen oder zurückfordern, ebenso wenn dringende Hilfen nicht bewilligt bzw. Maßnahmen zurückgestellt werden. Häufig reicht es auch für einen Nachteil aus, dass Anträge nicht zeitig bearbeitet werden. Sinnvollerweise kümmert sich der Mandant bereits um den Beratungshilfeschein beim AG, bevor er das Mandat erteilt. Dies bewirkt bei dem Antragsteller und Anwalt Vorteile:
- Der Rechtsanwalt weiß bereits frühzeitig, für welche Angelegenheit Beratungshilfe gewährt wurde und ist sich zumindest dafür der Gebühr sicher.
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