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  • · Fachbeitrag · Verwaltungsgerichtsverfahren

    Streitwertkatalog 13: Pass- bis Subventionsrecht

    | Von dem neuen Streitwertkatalog 2013, Stand 18.7.13, lesen Sie in diesem Beitragsteil die Abschnitte Passrecht bis Subventionsrecht. |

     

    • Streitwertkatalog 2013

    30.

    Passrecht

    30.1

    Personalausweis, Reisepass

    Auffangwert

    31.

    Personalvertretungsrecht

    Auffangwert

    32.

    Personenbeförderungsrecht

    Vergleiche Verkehrswirtschaftsrecht

    33.

    Pflegegeld

    Wert der streitigen Leistung, höchstens Jahresbetrag

    33a.

    Pflegezeitrecht

    33a.1

    Zustimmung der obersten Landesbehörde nach § 5 Abs. 2 PflegeZG

    Auffangwert

    34.

    Planfeststellungsrecht

    Es gelten grundsätzlich die nachstehend aufgeführten Werte. Soweit diese die Bedeutung der Genehmigung, des Vorbescheids oder der Anfechtung einer belastenden Maßnahme für den Kläger nicht angemessen erfassen, gilt stattdessen das geschätzte wirtschaftliche Interesse beziehungsweise der Jahresnutzwert.

    34.1

    Klage des Errichters/Betreibers

    34.1.1

    Auf Planfeststellung einer Anlage oder Änderung des Planfeststellungsbeschlusses

    2,5 Prozent der Investitionssumme

    34.1.2

    Gegen Nebenbestimmung

    Betrag der Mehrkosten

    34.2

    Klage eines drittbetroffenen Privaten

    wie Abfallentsorgung Nr. 2.2

    34.2.1

    Wegen Eigentumsbeeinträchtigung, soweit nicht einer der Pauschalierungsvorschläge 34.2.1.1 bis 34.2.3 greift

    Betrag der Wertminderung des Grundstücks, höchstens 50 Prozent des geschätzten Verkehrswerts

    34.2.1.1

    Beeinträchtigung eines Eigenheimgrundstücks oder einer Eigentumswohnung

    15.000 EUR

    34.2.1.2

    Beeinträchtigung eines Mehrfamilienhauses

    Wohnungszahl mal 15.000 EUR, höchstens 60.000 EUR bei Klägeridentität

    34.2.2

    Beeinträchtigung eines Gewerbebetriebs

    60.000 EUR

    34.2.3

    Beeinträchtigung eines Landwirtschaftsbetriebs

    Haupterwerb 60.000 EUR, Nebenerwerb 30.000 EUR

    34.2.4

    Dauerhafte Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen

    0,50 EUR pro m²

    34.2.5

    Wegen sonstiger Beeinträchtigungen, soweit nicht einer der Pauschalierungsvorschläge greift.

    15.000 EUR

    34.2.6

    Gegen Vorbereitungsarbeiten

    7.500 EUR

    34.2.7

    Gegen nachträgliche Anordnung von Schutzauflagen

    5.000 EUR je betroffenem Grundstück

    34.3

    Klage einer in ihrem Selbstverwaltungsrecht betroffenen Gemeinde

    60.000 EUR

    34.4

    Verbandsklage eines Naturschutzvereins oder einer anderen Nichtregierungsorganisation (NRO)

    Auswirkungen der begehrten Entscheidung auf die vertretenen Interessen, in der Regel 15.000 EUR bis 30.000 EUR

    35.

    Polizei- und Ordnungsrecht

    35.1

    Polizei- und ordnungsrechtliche Verfügung, polizeiliche Sicherstellung

    Wirtschaftliches Interesse, sonst Auffangwert

    35.2

    Anordnung gegen Tierhalter

    Auffangwert, sofern die Anordnung einer Gewerbeuntersagung gleichkommt, wie Nr. 54.2.1

    35.3

    Obdachloseneinweisung

    Auffangwert

    35.4

    Wohnungsverweisung

    Hälfte des Auffangwerts

    35.5

    Streit um erkennungsdienstliche Maßnahmen und kriminalpolizeiliche Unterlagen

    Auffangwert

    35.6

    Normenkontrolle

    Wirtschaftliches Interesse, sonst Auffangwert

    36.

    Prüfungsrecht

    36.1

    Noch nicht den Berufszugang eröffnende (Staats-) Prüfung, Einzelleistungen, deren Nichtbestehen zur Beendigung des Studiums führen

    7.500 EUR

     

     

    36.2

    Den Berufszugang eröffnende abschließende (Staats-) Prüfung, abschließende ärztliche oder pharmazeutische Prüfung

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdiensts, mindestens 15.000 EUR

    36.3

    Sonstige berufseröffnende Prüfungen

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdiensts, mindestens 15.000 EUR

    36.4

    Sonstige Prüfungen

    Auffangwert

    37.

    Rundfunkrecht

    37.1

    Hörfunkkonzession

    200.000 EUR

    37.2

    Fernsehkonzession

    350.000 EUR

    37.3

    Kanalbelegung

    Wie Hörfunk-/Fernsehkonzession

    37.4

    Einräumung von Sendezeit

    15.000 EUR, bei bundesweit ausgestrahltem Programm 500.000 EUR

    38.

    Schulrecht

    38.1

    Errichtung, Zusammenlegung, Schließung einer Schule

    (Klage der Eltern beziehungsweise Schüler)

    Auffangwert

    38.2

    Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule

    30.000 EUR

    38.3

    Schulpflicht, Einweisung in eine Sonderschule, Entlassung aus der Schule

    Auffangwert

    38.4

    Aufnahme in eine bestimmte Schule oder Schulform

    Auffangwert

    38.5

    Versetzung, Zeugnis

    Auffangwert

    38.6

    Reifeprüfung

    Auffangwert

    39.

    Schwerbehindertenrecht

    39.1

    Zustimmung des Integrationsamts

    Auffangwert

    40.

    Soldatenrecht

    40.1

    Berufssoldaten

    Wie Beamte auf Lebenszeit

    40.2

    Soldaten auf Zeit

    Wie Beamte auf Probe

    41.

    Sozialhilfe/Kriegsopferfürsorge

    Siehe Streitwertkatalog in der Fassung von Januar 1996 (AnwBl 06, 393, 398)

    42.

    Staatsangehörigkeitsrecht

    42.1

    Einbürgerung

    Doppelter Auffangwert pro Person

    42.2

    Feststellung der Staatsangehörigkeit

    Doppelter Auffangwert pro Person

    43.

    Straßen- und Wegerecht (ohne Planfeststellung), Straßenreinigung

    43.1

    Sondernutzung

    Zu erwartender Gewinn bis zur Grenze des Jahresbetrags, mindestens 500 EUR

    43.2

    Sondernutzungsgebühr

    Siehe Abgabenrecht

    43.3

    Widmung, Einziehung

    Wirtschaftliches Interesse, mindestens 7.500 EUR

    43.4

    Anfechtung einer Umstufung zur Vermeidung der Straßenbaulast

    Dreifacher Jahreswert des Erhaltungs- und Unterhaltungsaufwands

    43.5

    Straßenreinigungspflicht

    Auffangwert

    44.

    Subventionsrecht

    44.1

    Vergabe einer Subvention

    44.1.1

    Leistungsklage

    Streitiger Betrag (§ 52 Abs. 3 GKG)

    44.1.2

    Konkurrentenklage

    50 Prozent des Subventionsbetrags

    44.2

    Bescheinigung als Voraussetzung für eine Subvention

    75 Prozent der zu erwartenden Subvention

    44.3

    Zinsloses oder zinsermäßigtes Darlehen

    Zinsersparnis, im Zweifel pauschaliert:

    zinsloses Darlehen 25 Prozent,

    zinsermäßigtes Darlehen 10 Prozent des Darlehensbetrags

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • RVG prof. 14, 16 - Streitwertkatalog 13, Erster Teil: Allgemeiner Teil bis Abfallentsorgung
    • RVG prof. 14, 35 - Streitwertkatalog 13, Zweiter Teil: Abgabenrecht bis Bau- und Raumordnungsrecht
    • RVG prof. 14, 53 - Streitwertkatalog 13, Dritter Teil: Beamten- bis Gewerberecht
    • RVG prof. 14, 69 - Streitwertkatalog 13, Vierter Teil: Hochschul- bis Naturschutzrecht
    • Der Beitrag wird fortgesetzt.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 88 | ID 42582249