· Fachbeitrag · Verwaltungsgerichtsverfahren
Streitwertkatalog 13: Pass- bis Subventionsrecht
| Von dem neuen Streitwertkatalog 2013, Stand 18.7.13, lesen Sie in diesem Beitragsteil die Abschnitte Passrecht bis Subventionsrecht. |
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30. | Passrecht | |
30.1 | Personalausweis, Reisepass | Auffangwert |
31. | Personalvertretungsrecht | Auffangwert |
32. | Personenbeförderungsrecht | Vergleiche Verkehrswirtschaftsrecht |
33. | Pflegegeld | Wert der streitigen Leistung, höchstens Jahresbetrag |
33a. | Pflegezeitrecht | |
33a.1 | Zustimmung der obersten Landesbehörde nach § 5 Abs. 2 PflegeZG | Auffangwert |
34. | Planfeststellungsrecht | Es gelten grundsätzlich die nachstehend aufgeführten Werte. Soweit diese die Bedeutung der Genehmigung, des Vorbescheids oder der Anfechtung einer belastenden Maßnahme für den Kläger nicht angemessen erfassen, gilt stattdessen das geschätzte wirtschaftliche Interesse beziehungsweise der Jahresnutzwert. |
34.1 | Klage des Errichters/Betreibers | |
34.1.1 | Auf Planfeststellung einer Anlage oder Änderung des Planfeststellungsbeschlusses | 2,5 Prozent der Investitionssumme |
34.1.2 | Gegen Nebenbestimmung | Betrag der Mehrkosten |
34.2 | Klage eines drittbetroffenen Privaten | wie Abfallentsorgung Nr. 2.2 |
34.2.1 | Wegen Eigentumsbeeinträchtigung, soweit nicht einer der Pauschalierungsvorschläge 34.2.1.1 bis 34.2.3 greift | Betrag der Wertminderung des Grundstücks, höchstens 50 Prozent des geschätzten Verkehrswerts |
34.2.1.1 | Beeinträchtigung eines Eigenheimgrundstücks oder einer Eigentumswohnung | 15.000 EUR |
34.2.1.2 | Beeinträchtigung eines Mehrfamilienhauses | Wohnungszahl mal 15.000 EUR, höchstens 60.000 EUR bei Klägeridentität |
34.2.2 | Beeinträchtigung eines Gewerbebetriebs | 60.000 EUR |
34.2.3 | Beeinträchtigung eines Landwirtschaftsbetriebs | Haupterwerb 60.000 EUR, Nebenerwerb 30.000 EUR |
34.2.4 | Dauerhafte Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen | 0,50 EUR pro m² |
34.2.5 | Wegen sonstiger Beeinträchtigungen, soweit nicht einer der Pauschalierungsvorschläge greift. | 15.000 EUR |
34.2.6 | Gegen Vorbereitungsarbeiten | 7.500 EUR |
34.2.7 | Gegen nachträgliche Anordnung von Schutzauflagen | 5.000 EUR je betroffenem Grundstück |
34.3 | Klage einer in ihrem Selbstverwaltungsrecht betroffenen Gemeinde | 60.000 EUR |
34.4 | Verbandsklage eines Naturschutzvereins oder einer anderen Nichtregierungsorganisation (NRO) | Auswirkungen der begehrten Entscheidung auf die vertretenen Interessen, in der Regel 15.000 EUR bis 30.000 EUR |
35. | Polizei- und Ordnungsrecht | |
35.1 | Polizei- und ordnungsrechtliche Verfügung, polizeiliche Sicherstellung | Wirtschaftliches Interesse, sonst Auffangwert |
35.2 | Anordnung gegen Tierhalter | Auffangwert, sofern die Anordnung einer Gewerbeuntersagung gleichkommt, wie Nr. 54.2.1 |
35.3 | Obdachloseneinweisung | Auffangwert |
35.4 | Wohnungsverweisung | Hälfte des Auffangwerts |
35.5 | Streit um erkennungsdienstliche Maßnahmen und kriminalpolizeiliche Unterlagen | Auffangwert |
35.6 | Normenkontrolle | Wirtschaftliches Interesse, sonst Auffangwert |
36. | Prüfungsrecht | |
36.1 | Noch nicht den Berufszugang eröffnende (Staats-) Prüfung, Einzelleistungen, deren Nichtbestehen zur Beendigung des Studiums führen | 7.500 EUR
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36.2 | Den Berufszugang eröffnende abschließende (Staats-) Prüfung, abschließende ärztliche oder pharmazeutische Prüfung | Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdiensts, mindestens 15.000 EUR |
36.3 | Sonstige berufseröffnende Prüfungen | Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdiensts, mindestens 15.000 EUR |
36.4 | Sonstige Prüfungen | Auffangwert |
37. | Rundfunkrecht | |
37.1 | Hörfunkkonzession | 200.000 EUR |
37.2 | Fernsehkonzession | 350.000 EUR |
37.3 | Kanalbelegung | Wie Hörfunk-/Fernsehkonzession |
37.4 | Einräumung von Sendezeit | 15.000 EUR, bei bundesweit ausgestrahltem Programm 500.000 EUR |
38. | Schulrecht | |
38.1 | Errichtung, Zusammenlegung, Schließung einer Schule (Klage der Eltern beziehungsweise Schüler) | Auffangwert |
38.2 | Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule | 30.000 EUR |
38.3 | Schulpflicht, Einweisung in eine Sonderschule, Entlassung aus der Schule | Auffangwert |
38.4 | Aufnahme in eine bestimmte Schule oder Schulform | Auffangwert |
38.5 | Versetzung, Zeugnis | Auffangwert |
38.6 | Reifeprüfung | Auffangwert |
39. | Schwerbehindertenrecht | |
39.1 | Zustimmung des Integrationsamts | Auffangwert |
40. | Soldatenrecht | |
40.1 | Berufssoldaten | Wie Beamte auf Lebenszeit |
40.2 | Soldaten auf Zeit | Wie Beamte auf Probe |
41. | Sozialhilfe/Kriegsopferfürsorge | Siehe Streitwertkatalog in der Fassung von Januar 1996 (AnwBl 06, 393, 398) |
42. | Staatsangehörigkeitsrecht | |
42.1 | Einbürgerung | Doppelter Auffangwert pro Person |
42.2 | Feststellung der Staatsangehörigkeit | Doppelter Auffangwert pro Person |
43. | Straßen- und Wegerecht (ohne Planfeststellung), Straßenreinigung | |
43.1 | Sondernutzung | Zu erwartender Gewinn bis zur Grenze des Jahresbetrags, mindestens 500 EUR |
43.2 | Sondernutzungsgebühr | Siehe Abgabenrecht |
43.3 | Widmung, Einziehung | Wirtschaftliches Interesse, mindestens 7.500 EUR |
43.4 | Anfechtung einer Umstufung zur Vermeidung der Straßenbaulast | Dreifacher Jahreswert des Erhaltungs- und Unterhaltungsaufwands |
43.5 | Straßenreinigungspflicht | Auffangwert |
44. | Subventionsrecht | |
44.1 | Vergabe einer Subvention | |
44.1.1 | Leistungsklage | Streitiger Betrag (§ 52 Abs. 3 GKG) |
44.1.2 | Konkurrentenklage | 50 Prozent des Subventionsbetrags |
44.2 | Bescheinigung als Voraussetzung für eine Subvention | 75 Prozent der zu erwartenden Subvention |
44.3 | Zinsloses oder zinsermäßigtes Darlehen | Zinsersparnis, im Zweifel pauschaliert: zinsloses Darlehen 25 Prozent, zinsermäßigtes Darlehen 10 Prozent des Darlehensbetrags |
Weiterführende Hinweise
- RVG prof. 14, 16 - Streitwertkatalog 13, Erster Teil: Allgemeiner Teil bis Abfallentsorgung
- RVG prof. 14, 35 - Streitwertkatalog 13, Zweiter Teil: Abgabenrecht bis Bau- und Raumordnungsrecht
- RVG prof. 14, 53 - Streitwertkatalog 13, Dritter Teil: Beamten- bis Gewerberecht
- RVG prof. 14, 69 - Streitwertkatalog 13, Vierter Teil: Hochschul- bis Naturschutzrecht
- Der Beitrag wird fortgesetzt.