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  • · Nachricht · Angelegenheit

    Behördliches und gerichtliches Bußgeldverfahren zu unterscheiden

    | Aus dem Gesetzentwurf zum Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BT-Drs. 17/11471, 267) ergibt sich eindeutig, dass nach dem Willen des Gesetzgebers in behördlichem und gerichtlichem Bußgeldverfahren verschiedene Angelegenheiten im Sinne von § 17 RVG a.F. zu sehen sind (AG Kempen 14.2.14, 3 OWi-13 Js 489/13-72/13). |

     

    Die Auslagenpauschale ist dem Verteidiger der Betroffenen daher doppelt zu gewähren.

     

    Quelle: http://www.ra-scharifi.de/content/entscheidungen/ 

    Quelle: ID 42578981