Fachbeitrag · Angelegenheit
Wenn der Mandant selbst Strafantrag stellt
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Immer wieder stellen Mandanten selbst einen Strafantrag. Anschließend begeben sie sich zum Rechtsanwalt und „bitten um Hilfe“. Es folgen dann oft mehrere Telefonate mit dem Sachbearbeiter bei der Polizei, der Anwalt fordert die Akte an und sieht sie ein. Anschließend korrespondiert er mit der Staatsanwaltschaft. Für die Gebührenabrechnung besonders interessant: Wie ist abzurechnen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt und der Anwalt hiergegen Beschwerde einlegt? |
1. Ermitteln Sie den Inhalt des erteilten Auftrags
Entscheidend für die Frage, wie abzurechnen ist, ist der Inhalt des an den Rechtsanwalt erteilten Auftrags. Hier ergeben sich zwei Möglichkeiten:
- Der Rechtsanwalt wird mit Einzeltätigkeiten beauftragt oder
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