25.06.2014 · Fachbeitrag · Anwaltsgerichtliches Verfahren
Weiter Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr
| Für ein Beschwerdeverfahren im Rahmen der zweiten gerichtlichen Instanz des anwaltsgerichtlichen Verfahrens fallen keine gesondert abrechnungsfähigen Gebühren an, weil die Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Beschwerdeverfahren durch die Verfahrensgebühr der Berufungsinstanz (mit)abgegolten werden (AnwG Schwerin 11.3.14, I AG 1/10 (EV 9/07), Abruf-Nr. 141852). |
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