12.08.2020 · Fachbeitrag · Kosten des Verfahrens
Wenn die Verfahrenskosten höher als die Strafe sind
| In Strafverfahren kommt nach der Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe oft eine saftige Rechnung der Staatskasse über die Verfahrenskosten hinzu. Diese wird vom Verurteilten häufiger als noch belastender empfunden als die Strafe selbst. Dazu ein aktueller Fall des LG Cottbus, in dem die Kosten für eine im Ermittlungsverfahren durchgeführte Telefonüberwachung die Höhe der verhängten Geldstrafe überschritten haben. |
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