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  • 16.03.2016 · Fachbeitrag · Kostenbeschwerde

    Verteidiger sollte Rechtsmittel genau bezeichnen

    | Legt ein Verteidiger nur unbestimmt ein „Rechtsmittel“ gegen ein Urteil des AG ein, kann dies nicht als sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (§ 464 Abs. 3 S. 1 StPO) ausgelegt werden. Eine Kostenbeschwerde muss ausdrücklich eingelegt werden – so das LG Freiburg. Lesen Sie in dem Beitrag über die Konsequenzen und Ausnahmen. |