· Nachricht · Kostenfestsetzung
Berufungen von StA und Nebenkläger mit unterschiedlichem Erfolg machen Kosten schwierig
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg
| Kostenentscheidungen bei Rechtsmitteln durch verschiedene Verfahrensbeteiligte sind schwierig. Das gilt vor allem, wenn diese Rechtsmittel auch noch unterschiedlichen Erfolg haben. Damit musste sich das OLG Brandenburg auseinandersetzen. |
Sachverhalt
Dem OLG Brandenburg wurde folgender Sachevrhalt vorgelegt (6.12.21, 1 Ws 135/21 [S], Abruf-Nr. 227222): Das AG hatte den Angeklagten u. a. wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und die dem als Nebenkläger zugelassenen Ehemann der Getöteten entstandenen notwendigen Auslagen legte das AG dem Verurteilten auf.
Gegen dieses Urteil legten sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft ‒ diese zum Nachteil des Verurteilten ‒ Berufung ein. Der Nebenkläger schloss sich dem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft an. Auf die Berufung des Verurteilten setzte das LG die Vollstreckung der der Höhe nach belassenen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Die weitergehende Berufung des Verurteilten und diejenige der Staatsanwaltschaft verwarf die Berufungskammer als unbegründet.
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