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  • 25.09.2014 · Fachbeitrag · Rechtsprechungsänderung

    OLG München gewährt Zeugenbeistand nur noch Gebühr für Einzeltätigkeit

    | Der (bestellte) Zeugenbeistand rechnet seine Tätigkeiten nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG ab (Aufgabe früherer anders lautender Rechtsprechung; OLG München 4.3.14, 4c Ws 51/14, Abruf-Nr. 142759 ). |