25.09.2014 · Fachbeitrag · Rechtsprechungsänderung
OLG München gewährt Zeugenbeistand nur noch Gebühr für Einzeltätigkeit
| Der (bestellte) Zeugenbeistand rechnet seine Tätigkeiten nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG ab (Aufgabe früherer anders lautender Rechtsprechung; OLG München 4.3.14, 4c Ws 51/14, Abruf-Nr. 142759 ). |
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