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  • 12.09.2022 · Fachbeitrag · Strafverfahren

    Auch für außergerichtliche Beratung über Einziehung gibt es zusätzliche Verfahrensgebühr

    | In „Einziehungsfällen“ tun sich die Gerichte teilweise mit der Beurteilung schwer, ob die Voraussetzungen für die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG gegeben sind. Das ist insbesondere – wie im Fall des OLG Braunschweig – die Frage, wenn aus der Gerichtsakte keine Tätigkeit des Rechtsanwalts ersichtlich ist. |