28.09.2022 · Fachbeitrag · Strafverfahren
Die Terminsgebühr nach Nrn. 4102, 4103 VV RVG
| Die Terminsgebühr nach Nrn. 4102, 4103 VV RVG entsteht für bestimmte (Vernehmungs-)Termine außerhalb der Hauptverhandlung. Anwälte sollten die jeweiligen Termine inkl. Ablauf und Dauer genau dokumentieren und ihre Mitarbeiter entsprechend anweisen, wenn sie diese Betragsrahmengebühr abrechnen und der Höhe nach begründen möchten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat