09.11.2021 · Fachbeitrag · Übersicht zur Mittelgebühr
§ 14 RVG: Aktuelle Entscheidungen von 2019 bis 2021 in Strafsachen
| Bei den Gebühren im Strafverfahren handelt es sich i. d. R. um sogenannte Rahmengebühren. Der Rechtsanwalt kann also die Höhe seiner Gebühren grundsätzlich innerhalb der vorgegebenen Rahmen selbst bestimmen. Die folgende Zusammenstellung der Rechtsprechung ab ca. 2019 soll Ihnen bei der Ermittlung der richtigen Gebührenhöhe Hilfestellung geben (wegen weiterer Einzelheiten s. Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Teil A: Rahmengebühren [§ 14], Rn. 1747 ff.; zur Übersicht zu Bußgeldverfahren RVG prof. 21, 192). |
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