31.01.2022 · Fachbeitrag · Verfahrensgebühr
„Gezieltes Schweigen“ kann eine Mitwirkungshandlung sein
| Wann „gezieltes Schweigen“ vorliegt, zeigt noch einmal ein Urteil des AG Augsburg. Das gezielte Schweigen kann zum Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr der Nr. 5115 VV RVG führen. |
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