· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Außergerichtliche Streitschlichtung: Neue VO ab 1.4.16
| Neuigkeiten für Rechtsanwälte, die sich mit dem Thema Streitschlichtung beschäftigen: Am 1.4.16 tritt die Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV, BGBl. 2016, 326) in Kraft. Sie regelt unter anderem, welche Voraussetzungen eine Verbraucherschlichtungsstelle erfüllen muss. |
Nach dem zugrundeliegenden Verbraucherstreitbeilegungsgesetz können sich Parteien im Streitbeilegungsverfahren z. B. durch einen RA vertreten lassen.
Weiterführende Hinweise:
- BRAK, Nachrichten aus Berlin - Ausgabe 6/2016 v. 21.3.16
- Serienbeitrag zu RA-Gebühren durch Streitschlichtung, RVG prof. Ausgaben 09/2015 bis 03/2016
Quelle: ID 43948216