27.05.2019 · Fachbeitrag · Anrechnung
Keine Anrechnung nach Ablauf von zwei Kalenderjahren
| Ist die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens nach Nr. 3305, 3307 VV RVG auch noch anzurechnen, wenn zwischen Widerspruch und Abgabe der Sache an das Streitgericht mehr als zwei Kalenderjahre liegen? Das AG Grünstadt hat hierzu jetzt eine für Anwälte positive Entscheidung getroffen. |
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