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  • 24.06.2015 · Fachbeitrag · Arzthaftungsrecht

    Rahmengebühr: Einsatz von Spezialkenntnis ist auch für Spezialisten „rechtlich schwierig“

    | Der Einsatz von Spezialkenntnissen, um die es sich beim Arzthaftungsrecht wie allgemein beim Medizinrecht durchaus handelt, ist etwas, das als Kriterium rechtlicher Schwierigkeit auch zugunsten des Spezialisten anzuerkennen ist. Es kommt nicht maßgeblich darauf an, ob es sich für die mit der Sache befassten Anwälte speziell einer auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Kanzlei um einen „Durchschnittsfall“ handelt, oder ob er auch aus Sicht eines Spezialisten außergewöhnlich umfangreich oder schwierig ist (OLG Köln 19.3.15, 5 W 7/15, Abruf-Nr. 144744 ). |