· Fachbeitrag · Berufungsverfahren
Verfahrensgebühr ist mit Beauftragung und Empfang der Berufungsschrift erstattungsfähig
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
(LAG Schleswig-Holstein 19.3.14, 3 Ta 36/14, Abruf-Nr. 141888) |
Praxishinweis
Das LAG Schleswig-Holstein zeigt sich mit seiner Entscheidung anwaltsfreundlich. In entsprechenden Fällen können Sie wie folgt argumentieren:
Arbeitshilfe / Argumentationspunkte für die Verfahrensgebühr |
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Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 154 | ID 42870249