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  • · Fachbeitrag · Familiensachen

    Mehrvergleich: Verfahrenskostenhilfe richtig beantragen

    von Karin Zecha, gepr. Rechtsfachwirtin, rund-um-anwalt.de, Krefeld

    | In Verfahrenskostenhilfe (VKH)-Sachen umfassend mit der Staatskasse abzurechnen, will gelernt sein. Grundlegend ist der richtige VKH-Antrag. Das FamG kann nur im beantragten Rahmen einen VKH-Beschluss erlassen. Nach diesem richtet sich die Höhe des anwaltlichen Vergütungsanspruchs. Der Beschluss ist in der Kostenfestsetzung bindend (§ 48 Abs. 1 RVG). Die Autorin geht auf den Fall eines Mehrvergleichs ein und erläutert übersichtlich, was Sie für einen VKH-Antrag in Familiensachen beachten müssen. |

    1. VKH erstreckt sich zum Teil gesetzlich auf (Mehr-)Vergleich

    Als das 2. KostRMoG am 1.8.13 in Kraft trat und § 48 Abs. 3 RVG neu gefasst wurde, hat der Gesetzgeber klargestellt, dass sich die Beiordnung in einer Ehesache auch auf den Abschluss eines Vergleichs (Nr. 1000 VV RVG) erstreckt, der folgende Gegenstände zum Inhalt hat:

     

    • gegenseitigen Unterhalt der Ehegatten,