· Fachbeitrag · Fehlervermeidung
Vorsicht bei Mahnverfahren mit Teilwiderspruch
von Dipl-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Immer wieder treten bei der Abrechnung im Mahnverfahren Fehler auf, wenn ein Teilwiderspruch eingelegt wird. So sind diese Fehler zu vermeiden. |
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A beantragt einen MB über 1.200 EUR. Gegner B legt in Höhe von 550 EUR Teilwiderspruch ein. Im streitigen Verfahren über 550 EUR erklären beide nach mündlicher Verhandlung die Sache für erledigt. Welche Kosten sind nun entstanden? |
1. Rechtsanwaltsvergütung
a) Vertreter des Antragstellers
Der Vertreter des Antragstellers erhält im Mahnverfahren zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3305 VV RVG aus dem Wert von 1.200 EUR; infolge des Teilwiderspruchs in Höhe von 550 EUR ergeht bzgl. eines Betrags in Höhe von 650 EUR auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid. Hierfür entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3308 VV RVG.
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