· Nachricht · Gebühren im Zivilprozess
Keine Terminsgebühr ohne inhaltliche Erörterung
| Das OLG Frankfurt hat jetzt entschieden ( 24.7.17, 6 W 47/17 ): Ergeht im Verhandlungstermin gegen den säumigen Gegner ein Versäumnisurteil, entsteht für den Anwalt nur eine volle Terminsgebühr, wenn über das bloße Stellen des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils hinaus eine inhaltliche Erörterung stattgefunden hat. |
Das OLG: Um den Umstand glaubhaft zu machen, kann eine anwaltliche Versicherung ausreichen. Aus dem Sitzungsprotokoll muss sich die Erörterung nicht ergeben.
Quelle: ID 44890946