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  • · Nachricht · Gebühren im Zivilrecht

    Erhöhungsgebühr entfällt nicht, wenn Beklagter verstirbt

    | Ist die Verfahrens- und die Erhöhungsgebühr für den Beklagtenvertreter entstanden, entfällt die Erhöhungsgebühr nicht dadurch, dass einer von zwei Beklagten noch vor der Zustellung der Klage verstirbt (OLG Koblenz 24.6.16, 14 W 323/16). |

     

    Hat der Erblasser die vorgerichtliche Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts gezahlt, ist der alleinerbende Dritte (hier die Klägerin) im Sinne des § 15a RVG so zu behandeln, als stamme die Zahlung von ihm.

     

    Desweiteren hat das OLG entschieden: Wird mit einem PKH-Antrag unbedingte Klage erhoben, sind die Beklagten nicht verpflichtet, den Auftrag zur Rechtsverteidigung auf das Prozesskostenhilfeverfahren zu beschränken.

    Quelle: ID 44307889