· Nachricht · Gebühren im Zivilrecht
Erhöhungsgebühr entfällt nicht, wenn Beklagter verstirbt
| Ist die Verfahrens- und die Erhöhungsgebühr für den Beklagtenvertreter entstanden, entfällt die Erhöhungsgebühr nicht dadurch, dass einer von zwei Beklagten noch vor der Zustellung der Klage verstirbt (OLG Koblenz 24.6.16, 14 W 323/16). |
Hat der Erblasser die vorgerichtliche Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts gezahlt, ist der alleinerbende Dritte (hier die Klägerin) im Sinne des § 15a RVG so zu behandeln, als stamme die Zahlung von ihm.
Desweiteren hat das OLG entschieden: Wird mit einem PKH-Antrag unbedingte Klage erhoben, sind die Beklagten nicht verpflichtet, den Auftrag zur Rechtsverteidigung auf das Prozesskostenhilfeverfahren zu beschränken.
Quelle: ID 44307889