24.01.2021 · Nachricht · Gehörsrüge
Die COVID-19-Pandemie bewahrt nicht vor Gerichtskosten
| Bei der Erhebung von Kosten für ein gerichtliches Verfahren (hier Gehörsrüge) handelt es sich nicht um „Mahngebühren“, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht dem Bürger aufzuerlegen sind. Das musste das OVG Saarbrücken entscheiden (1.12.20, 2 F 343/20, Abruf-Nr. 219896 ). |
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