Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kanzleimanagement

    Gebührenabrechnung: Gesetz erlaubt Outsourcing

    | Bis Ende 2007 gab es keine gesetzliche Regelung darüber, ob Rechtsanwälte die Abrechnung der Anwaltsgebühren an externe Inkassounternehmen übertragen durften. § 49b Abs. 4 BRAO n.F. hat dies geändert. Verspricht ein Outsourcing ein professionelles Abrechnungswesen samt Zeitersparnis? Zu wissen lohnt sich, welche Einzelheiten beachtet werden müssen, um die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht einzuhalten. |

     

    Folgende Voraussetzungen sind für eine wirksame Abtretung von anwaltlichen Gebührenforderungen zu erfüllen:

     

    • Ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten oder
    • Forderung ist rechtskräftig festgestellt (das frühere Erfordernis eines fruchtlosen Vollstreckungsversuchs ist nicht mehr notwendig), und
    • Anwalt hat die spezielle Aufklärungspflicht erfüllt, § 49b Abs. 4 S. 3 BRAO.

     

    Lesen Sie den Beitrag aus Anwalt und Kanzlei-05.2014, Seite 77:

    http://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit/kanzleimanagement-gebuehrenabrechnung-gesetz-erlaubt-outsourcing-f75863

    Quelle: ID 42746763