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  • · Nachricht · Kostenfestsetzungsverfahren

    Verfahrensökonomie: Materiellrechtliche Einwendungen möglich

    | Materiellrechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch können nur im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen feststehen, weil sie unstreitig sind beziehungsweise vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren ohne Schwierigkeiten aus den Akten ermittelt werden können ( BGH 14.5.14, XII ZB 539/11, Abruf-Nr. 141817 ). |

     

    Es kann aus verfahrensökonomischen Gründen angezeigt sein, den Kostenerstattungsschuldner nicht auf die Vollstreckungsgegenklage zu verweisen, wenn es um materiellrechtliche Einwendungen geht, die keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne Weiteres klären lassen.

    Quelle: ID 42827478