Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kostenrecht

    Erinnerung muss sich gegen Verletzung des Kostenrechts richten

    | Die inhaltliche Richtigkeit der dem Kostenansatz zugrundeliegenden Entscheidung ist ebenso wenig Gegenstand des Erinnerungsverfahrens wie die Richtigkeit der Kostenentscheidung. |

     

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (BGH 22.4.14, II ZR 125/12).

    Quelle: ID 42910640