Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kostenrecht

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kosten zählen in der Regel zu denen des Hauptsacheverfahrens

    | Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gehören zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens. Sie werden von der darin getroffenen Kostenentscheidung dann umfasst, wenn Parteien und Streitgegenstand des Hauptsacheverfahrens mit denen des Beweisverfahrens identisch sind ( BGH 8.10.13, VIII ZB 61/12 ). |

     

    Die (gerichtlichen) Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens stellen Gerichtskosten, keine außergerichtlichen Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar.

    Quelle: ID 42588513