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  • · Nachricht · Kostenrecht

    Vergleichskosten sind Kosten des Rechtsstreits

    | Wenn eine Partei in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, sind damit regelmäßig auch die Kosten des Prozessvergleichs erfasst (OLG Hamburg 24.7.14, 4 W 83/14). |

     

    Eine Aufhebung der Kosten des Prozessvergleichs nach § 98 ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht.

    Quelle: ID 43135245