· Fachbeitrag · Teilzahlungsvergleich
Teilzahlungsvergleich in eigener Sache lässt Einigungsgebühr entstehen
| In der Praxis besteht immer wieder Unsicherheit darüber, ob ein Rechtsanwalt in eigener Sache eine Einigungsgebühr beanspruchen kann, wenn er mit dem Schuldner (ehemaliger) Mandant) einen Teilzahlungsvergleich abschließt und im Gegenzug eine bereits ausgebrachte Pfändung zurücknimmt. Der folgende Beitrag klärt auf. |
1. Entstehen der Einigungsgebühr
Gemäß Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 VV RVG entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen geregelt wird, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt.
Eine solche Fallgestaltung liegt in der eingangs beschriebenen Problematik vor. Der Rechtsanwalt als Gläubiger hat zwar mit der Zwangsvollstreckung bereits begonnen, verzichtet jedoch vorläufig auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen, indem er die bereits ausgebrachte Pfändung zurücknimmt.
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