· Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung
ABC der Schadenspositionen: Das müssen Sie zur Bestimmung des Gegenstandswerts wissen
von RiOLG Dr. Julia Bettina Onderka, Köln
| Für die Bestimmung des Gegenstandswerts in Verkehrsunfallsachen spielt die Einteilung der Schadenspositionen in Haupt- und Nebenforderungen eine entscheidende Rolle. Letztere bestimmen nur ausnahmsweise den Wert (RVG prof. 14, 214). Einen Überblick zu weiteren wichtigen Besonderheiten liefert die folgende Übersicht. |
1. Ob der Anspruch in der Höhe besteht, ist unbeachtlich
Auch für die außergerichtliche Tätigkeit ist der Gerichtsgebührenwert maßgeblich (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG). In der Unfallschadenregulierung ist für die Bestimmung des Gegenstandswerts entscheidend, welche der Schadenspositionen berücksichtigt werden dürfen. Ob die jeweiligen Beträge materiell-rechtlich berechtigt und vom Gegner zu zahlen sind, ist hingegen für die Wertbestimmung nicht relevant.
2. Typische Besonderheiten einzelner Schadenspositionen
Folgende Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, wenn diese Schäden geltend gemacht werden:
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